BIKO

Bergisches Intensivtäter-Konzept

Aus der Pressemitteilung des Polizeipräsidium Wuppertal vom Dezember 2006

Jugendkriminalität und deren Bekämpfung ist ein gesamtgesellschaftliches Problem – auch im Bergischen Städtedreieck. Hier werden Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender bis 21 Jahren in speziellen Jugendkommissariaten bei der Polizei bearbeitet.

Einige Jugendliche und Heranwachsende lassen sich jedoch auch durch die ersten Verurteilungen nicht von ihren kriminellen Handlungen abbringen und begehen fortgesetzt Straftaten, meist Körperverletzungen, Diebstähle und auch Raubdelikte. Diese Jugendlichen und Heranwachsenden sind dann für eine Vielzahl von Straftaten verantwortlich.

Diese Tätergruppe verdient ein besonderes Augenmerk.
Aus diesem Grund haben die Polizei Wuppertal, die Staatsanwaltschaft und die Jugendgerichte das Bergische Intensivtäterkonzept (BIKO) entwickelt und so die Zusammenarbeit intensiviert. Bei der Umsetzung wirken neben der Justiz auch das Jugendamt mit Jugendgerichtshilfe und Bezirkssozialdienst mit.

Die Arbeitsgruppe hat ein spezielles Raster entwickelt, das neben der Anzahl der Taten auch die Schwere der Straftat bei der Definition des Intensivtäters berücksichtigt. Die Jugendlichen, die aufgrund der hohen Anzahl an Straftaten oder auch durch eine negative Individualprognose der Projektbeteiligten in das Konzept aufgenommen werden, stehen im Focus der Behörden: Ausgewählte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Polizei befassen sich intensiv mit dieser Tätergruppe. Diese Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft Jugendkriminalität (kurz AG Ju), Polizeiinspektion Solingen (Goerdeler Str. 50, 42651 Solingen), suchen jeden einzelnen Intensivtäter gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe (JGH) zuhause auf. Dort erfolgt in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten eine Gefährderansprache, in der dem Betroffenen u.a. erläutert wird, dass sie in das Intensivtäterkonzept aufgenommen wurden. Darüber hinaus unterbreiten die Sachbearbeiter der Jugendgerichtshilfe (JGH) in diesem Gespräch Hilfsangebote, um einen Ausweg aus der Spirale weiterer Straftaten zu finden. Gleichzeitig wird auch herausgestellt, dass zukünftige (schwere) Straftaten konsequent durch die Strafverfolgungsbehörden geahndet werden.

Als ein Baustein werden Intensivtäter bei Antreffen in der Öffentlichkeit durch die Polizei konsequent kontrolliert und angesprochen. Zusätzlich sind weitere „Hausbesuche“ möglich. Straftaten dieser Jugendlichen und Heranwachsenden werden schnellstmöglich ermittelt und zur Anklage gebracht.

In regelmäßig stattfindenden Fallkonferenzen wird die Entwicklung des Intensivtäters mit den beteiligten Institutionen besprochen. Dies sind nicht nur die Vertreter der Justiz, sondern auch Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe (JGH), die dem Jugendlichen bzw. dem Heranwachsenden und den Erziehungsberechtigten Hilfsangebote unterbreiten. Denn eines wird dem Intensivtäter zu Beginn der Maßnahme deutlich zu verstehen gegeben, seine Straftaten werden nicht weiter hingenommen, sondern bei einer fortgesetzten Begehung wird durch die enge und gezielte Zusammenarbeit der Kooperationspartner konsequent durchgegriffen.

Das Ziel ist es, junge Straftäter von weiteren Taten abzuhalten und eine „kriminelle Karriere“ zu verhindern.